Warum eine Patientenverfügung?
– Im Fall der Fälle passieren alle Schritte nach Ihren Vostellungen und Wünschen.
– Ihre Familie/ Angehörigen müssen keine schweren Entscheidungen treffen.
– Ihr festgelegte Vertrauensperson kann die Entscheidungen nach Ihren Wünschen treffen. Es wird so keine fremde Person in die Entscheidung involviert.
Aufgeführt finden Sie die Textbausteine und Vordrucke des Bundesministeriums der Justiz für Verfügungen
Vor dem Ausfüllen der Verfügungen lesen Sie bitte aufmerksam folgende Broschüre:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=42
Betreuungsverfügung:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Vorsorgevollmacht:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.pdf?__blob=publicationFile&v=21
Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls eine Ausfüllhilfe, mit ausführlichen Erklärungen an:
https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online
Gerne machen wir einen Termin zur Aufklärung, um mit Ihnen die Verfügungen / Vollmachten zu besprechen. Bringen Sie hierfür gerne die ausgefüllten und vorbereiteten Unterlagen (insbesondere mit bereits eingetragenen Bevollmächtigten) mit.
Nach dem Gespräch in unserer Praxis, können Sie die Verfügungen / Vollmachten online bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So hat diese auch ihre rechtliche Wirkung.
Bundesnotarkammer:
https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/registrierung