Warum ein Gesundheitscheck?
Vorsorgeuntersuchungen haben für viele Erkrankungen eine große Bedeutung. Im Rahmen der Krankheitsvermeidung sollten Risikofaktoren erkannt und beseitigt werden. In frühen Stadien können die meisten Krankheiten geheilt, oder eine Verschlimmerung kann durch frühzeitige Behandlung vermieden werden.
Im Folgenden haben wir Vorsorgempfehlungen für Sie zusammengestellt, die sich an den gesetzlichen Vorgaben, den Leitlinien der Fachgesellschaften und an den Ergebnissen richtungsweisender wissenschaftlicher Untersuchungen orientieren.
Wir beraten Sie gerne, welcher Gesundheitscheck in Ihrem Alter sinnvoll ist.
Klicken Sie auf die folgenden Untersuchungen, um mehr über die Inhalte zu erfahren.
Gesundheitsuntersuchung
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 35. Lebensjahr (alle 2 Jahre)
- Anamnese
– Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese
– Erfassung des Risikoprofils für Herz- u. Kreislauferkrankungen
- Klinische Untersuchung
– Ganzkörperstatus
– Messung von Blutdruck, Gewicht und Taillenumfang
- Laboratoriumsuntersuchungen
– Blutuntersuchung auf Nüchtern-Glukose, Gesamtcholesterin
– Urinuntersuchung auf Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Eiweiß, Nitrit
Sinnvolle Zusatz-Laboruntersuchungen
sinnvolle Laborparameter in Ergänzung zur Gesundheitsuntersuchung:
keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Vorsorge
Zusatzlabor “standard”
- Großes Blutbild
- Nierenwert: Kreatinin
- Leberwert: GGT
- Entzündungswert: BSG
Zusatzlabor “plus”
enthält Zusatzlabor “standard”, zusätzlich:
- Blutfettwerte: HDL, LDL, Triglyceride
- Gichtwert: Harnsäure
Zusatzlabor “komplett”
enthält Zusatzlabor “plus”, zusätzlich:
- Leberwerte: Bilirubin, AP, GOT, GPT
- Elektrolyte: Natrium, Kalium
- Eisenstoffwechselwerte: Eisen, Ferritin
- Entzündungswert: CRP
- Schilddrüsenwert: TSH
- Muskel- und Herzenzym: CK
Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten
Als Vorsorgeuntersuchung keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
- HIV-Test
- Hepatitis B HBs-Ag
- Hepatitis B-Titer Anti-HBs
- Hepatitis C Anti-HCV
Ultraschalluntersuchungen
Keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Vorsorge
- Ultraschall der Bauchorgane und der Bauchgefäße und Bauchgefäße incl. der Aorta (Bauchschlagader)
- Ultraschall der Schilddrüse
- Dopplergestützte Messung der Beindurchblutung (Knöchel-Arm-Index; Arteriosklerose-Vorsorgeuntersuchung)
- Duplex-Sonographie der hirnversorgenden Arterien (Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung)
- Herzultraschalluntersuchung
Hautkrebs-Screening
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 35 Lebensjahr (alle 2 Jahre)
- gezielte Anamnese
- Inspektion der gesamten Haut einschl. des behaarten Kopfes sowie aller Hautfalten
Impfberatung
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
- Allgemein empfohlene Impfungen (Ständige Impfkommission, Robert-Koch-Institut)
- Indikationsimpfungen
Prostata-Krebsvorsorge für Männer
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 45. Lebensjahr (jährlich):
- gezielte Anamnese
- Inspektion des äußeren Genitales
- Abtasten der Leistenlymphknoten
- Abtasten der Prostata vom After aus
keine Leistungs der gesetzlichen Krankenkassen (sinnvoll ab dem 40. Lebensjahr):
- Tumormarker für das Prostata-Carcinom (PSA-Test (f/t-PSA-Ratio))
Früherkennungsuntersuchung Darmkrebs
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 50. Lebensjahr (jährlich):
- Aufklärung über verschiedene Früherkennungsmaßnahmen
- Papierstreifentest und Tastuntersuchung des Enddarms
keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (sinnvoll ab dem 50. Lebensjahr, bei familiärer Vorbelastung früher):
Bei nicht erfolgter Vorsorge-Darmspiegelung:
- ImmunologischerStuhltest zur Darmkrebserkennung: M2-PK
- Tumormarker für Darmkrebs: CEA
Herz-Kreislauf-Untersuchung (Cardio-Check) / DMP KHK
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen bei bekannter koronarer Herzkrankheit im Rahmen eines Disease Management-Programms:
Alle 3 Monate:
- KHK-spezifische Anamnese
- KHK-spezifische körperliche Untersuchung
Einmal im Jahr:
- EKG
- Belastungs-EKG
- Laboruntersuchung:
– Großes Blutbild
– Herz- und Muskelenzyme (CK, CK-MB)
– Nierenwerte (Kreatinin, Natrium, Kalium)
Keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Vorsorge:
- Herzfrequenzvariabilitätsanalyse
- Belastungs-EKG
- Langzeit-EKG
- Langzeit-Blutdruckmessung
- Herzultraschall (Echokardiographie)
- Duplex-Sonographie der hirnversorgenden Arterien (Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung)
- Laboruntersuchungen
– Risikofaktor Homocystein, Lipoprotein a
– Risikofaktor hsCRP
– Erhebung eines vollständigen Lipoproteinprofils: Gesamt-Cholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride - Bestimmung des individuellen Risikos (PROCAM-Score) für Herzinfarkte und Schlaganfälle
(PROCAM-Score = Risiko, in den nächsten 10 Jahren einen Herzinfarkt od. Schlaganfall zu bekommen) - Beratung zur Life-Style-Modifikation zur Verbesserung des Risikoprofils
Geriatrisches Basis-Assessment
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 70. Lebensjahr (zweimal jährlich)
- Untersuchung auf das Vorliegen einer beginnenden Demenz
- Beurteilung von Muskelkraft, Koodinationsfähigkeit und Sturzgefährdung (Geh- und Stehfähigkeit)
Osteoporose-Check
- Beurteilung des Risikoprofils für eine Osteoporose
- Vit D-Bestimmung
- Knochendichtemessung (DXA-Osteodensitometrie beim Orthopäden)
Berufseignungsuntersuchung
- Ausführliche Krankheitsanamnese
- Ganzkörperuntersuchung
- Blutdruckmessung
- Bescheinigung
Bluthochdruck- Check
- Ambulante Langzeit-Blutdruckmessung
- Hypertonie-spezifische Anamnese
- Hypertonie-spezifische körperliche Untersuchung
- EKG und Belastungs-EKG
- Urinuntersuchung incl. Mikroalbuminurie-Test
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Was passiert mit mir, wenn ich mich wegen Krankheit nicht mehr äußern kann?
Die Erstellung einer Patientenverfügung und ggf. einer Vorsorgevollmacht sowie einer Betreuungsverfügung ist für den Fall von besonderer Bedeutung, in dem eine eigene Entscheidungsfindung und Entscheidungsäußerung wegen Krankheit mit Bewusstlosigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit nicht mehr möglich ist (z.B. nach einem Unfall oder bei einer plötzlich eintretenden Erkrankung oder bei Demenz).
In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche medizinisch möglichen Maßnahmen im Endstadium einer Erkrankung unterlassen werden sollen. Damit kann eine Verlängerung des Leidens verhindert werden. Ärzte müssen und können im Sinne des Patienten nur dann auf die maximal mögliche Therapie verzichten, wenn Wünsche diesbezüglich vorher schriftlich fixiert worden sind.
In einer Vorsorgevollmacht werden Verwandte oder Vertrauenspersonen bestimmt, die in Vertretung Entscheidungen in Bezug auf die Finanzen als auch die medizinische Behandlung treffen dürfen.In bestimmten Fällen sollte eine solche Vollmacht notariell beglaubigt werden.
In einer Betreuungsverfügung wird bestimmt, welche Person als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll, wenn die eigene Geschäftsfähigkeit nicht mehr besteht. Liegt eine solche Verfügung nicht vor, kann das Gericht eine fremde Person auswählen.
Um Ängste diesbezüglich abbauen und eine sinnvolle Regelung finden zu können, bieten wir Ihnen eine ärztliche Beratung zu diesem Thema an.
Unser Angebot für Sie:
- Informationsgespräch zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Vordruck einer individuellen Patientenverfügung mit verschiedenen Regelungen zur Auswahl
- Informationsbroschüre des Bundesministerium für Justiz
- Formular für eine Vorsorgevollmacht und für eine Betreuungsverfügung
- Ausführliche Besprechung der juristischen und medizinischen Konsequenzen aus den beabsichtigten Regelungen
- Ausdruck der individuellen Patientenverfügung
- Ärztliche Bestätigung der Beratung
Bei der Beratung bzgl. einer Patientenverfügung handelt es sich nicht um eine Kassenleistung. Die Kosten für die Beratung und Erstellung der Patientenverfügung betragen 60 Euro.
Die Kosten für gesetzlich empfohlene Untersuchungen werden alle 1-2 Jahre von allen Versicherungen übernommen.
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!